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Unterlagen zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz

84,90 €

incl. VAT

Category: Dozentenmaterial
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Description

Mit unserem Schulungs-Paket zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG) kaufen Sie alle benötigten Dokumente für eine Belehrung Ihrer Mitarbeiter. Einfach und praxisbezogen ist das Schulungs-Konzept aufgebaut.

Sie erhalten übersichtlich Hinweise dazu, wie Sie hierbei am besten vorgehen.

Nutzen Sie die einfache und kurze Power-Point-Präsentation, um Ihre Mitarbeiter über die wesentlichen Inhalte zum Infektionsschutzgesetz, insbesondere über das Erkennen von Krankheitssymptomen bis hin zur Mitwirkungspflicht zu informieren.

Beigefügt sind Belehrung in 15 verschiedenen Fremdsprachen:

  • Arabisch
  • Chinesisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Japanisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Serbisch
  • Slowakisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Vietnamesisch

so dass Sie auch nicht Deutsch sprechende Mitarbeiter hiermit belehren können.

Erreger-Steckbriefe zu den einzelnen Erkrankungsformen (wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC und Norovirus) finden Sie ebenfalls in verschiedenen Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Russisch

Im Nachgang zur Schulung sollten Ihre Mitarbeiter noch die Erklärung zum Erhalt der Schulung und der Kenntnis über die Mitwirkungspflichten unterzeichnen. Sie erhalten für ihre Mitarbeiter ein Teilnahme-Zertifikat und für Ihre Unterlagen eine Übersichtsliste der Teilnehmer zur Schulung.

Weiterhin erhalten Sie Merkblätter zur persönlichen Hygiene Ihrer Mitarbeiter, welche Sie Ihren Mitarbeitern nach der Schulung aushändigen oder im Betrieb aushängen können.

Mit unseren Schulungs-Unterlagen zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz erhalten Sie also ein Gesamt-Paket, was keine Wünsche offenlässt.

Rechtsgrundlage zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz:

 Das Infektionsschutzgesetzschreibt in § 43 vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligenTätigkeit in mündlicher und schriftlicher Form zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort

beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht alleine auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern. Die Teilnehmer sollen durch die Belehrung Hinderungsgründefür die Arbeit im Lebensmittelbetrieb selbst

erkennen lernen, um diese dem Arbeitgeber mitteilen zu können. Danach muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre sein Personal belehren.

Schulungsziele zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG):

Der Arbeitgeber hat Personen (mit Tätigkeiten im Sinne des § 42 Abs. 1 IfSG) nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle 2 Jahre zu belehren über das gesetzliche Tätigkeitsverbot und die Verpflichtung, ihm Hinderungsgründe für das Arbeiten im Lebensmittelbetrieb (z.B. eine der genannten Erkrankungen) mitzuteilen.

Er hat hierbei jede Person zu belehren, die bei ihm eine entsprechende Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt. Es sollen betriebsbezogene Hinweise beim Eintritt von gesetzlichen Tätigkeitsverboten gegeben werden. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Die Folge-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ergänzt die Hygieneschulung nach der Verordnung (EU) 852/2004.

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Kontakt

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Pappelgasse 158, D-99634 Schwerstedt
Geschäftsführer: Rainer Nuss
HRA Jena 506136
Finanzamt Erfurt
USt-IdNr: DE306067134

E-Mail: Info@Hygiene-Netzwerk.de
Tel.: 0800/788 788 1 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

vertreten durch
Hygiene-Netzwerk Verwaltungs- GmbH
Pappelgasse 158, D-99634 Schwerstedt
Geschäftsführer: Rainer Nuss
HRB Mannheim 737383

Medienredaktion / Pressearbeit:
Johannes Krahwinkel
redaktion@hygiene-netzwerk.de

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