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Hygieneschulung gemäß Verordnung 852(EU)2004

39,00 €

inkl. MwSt.

Kategorie: E-Learning Kurse
  • Beschreibung

Beschreibung

Was sind die wichtigsten Hygieneregeln im Lebensmittelbetrieb: E-Learning Hygieneschulung und Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz:

Hygieneregeln im Lebensmittelbetrieb:

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 100.000 Erkrankungen gemeldet, die durch das Vorkommen von Mikroorganismen, insbesondere Bakterien, Viren oder Parasiten, in Lebensmitteln verursacht worden sein können. Die Dunkelziffer liegt nach Expertenschätzung sehr viel höher. Wer Essen für Dritte produziert, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Die Speisen müssen gesundheitlich unbedenklich und qualitativ einwandfrei sein. Damit das gelingt, ist es wichtig, dass das gesamte Küchenteam beim täglichen Arbeiten in der Küche auf Sauberkeit und Hygiene achtet. Das gilt für die persönliche Körper- und Händehygiene, für den sachgerechten Umgang mit den Lebensmitteln und die Sauberkeit in der Küche und im gesamten Betrieb. Auf welche Dinge es in der täglichen Praxis ankommt, darüber informieren wir Sie kurz und intensiv in unserem speziell für die lebensmittel-Praxis erstellen E-Learning. Ihre Mitarbeiter erfahren die wichtigsten Hygieneregeln im Lebensmittelbetrieb.

Hier einige Beispiele zur Umsetzung der wichtigsten Regeln im Bereich der Personalhygiene:

Körper sauber halten:

Auf der Haut, insbesondere auf der Kopfhaut, leben jede Menge Mikroorganismen. Ist der Körper frisch gewaschen, können diese sich nur schlecht vermehren. Deshalb ist die Körperhygiene so wichtig. Das regelmäßige Duschen und Waschen der Haare befreit ihren Körper von Mikroorganismen als Nährstoffquelle dienen.

Fingernägel:

Hier fand eine Kundin einen aufgeklebten Fingernagel einer Metzgerei-Verkäuferin in einem Wurstsalat.

Fingernägel sauber und kurz geschnitten halten und nicht lackieren.
Besonders unter langen Fingernägeln können sich Mikroorganismen ansammeln. Deshalb sollten Fingernägel möglichst kurz geschnitten sein. Da unter Nagellack Schmutz nicht erkennbar ist und der Lack zudem abblättern kann, dürfen Personen im Lebensmittelbetrieb keinen Nagellack tragen.

Künstliche – aufgeklebte – oder gegelte Fingernägel sind ebenfalls tabu.

Sehen Sie hier, was passieren kann, wenn künstliche Fingernägel einsetzt werden:

 

 

 

 

Saubere Umkleidebereiche:

Im Lebensmittelbetrieb gilt – strikte Trennung von Privat- und Arbeitskleidung.
Über Ihre Privatkleidung können Mikroorganismen in den Lebensmittelbereich eingetragen werden. Geeignete und saubere Arbeitskleidung ist daher Pflicht. Sie muss im Umkleidebereich getrennt von Ihrer Privatkleidung aufbewahrt werden. Achten Sie auf eine ordentliche Hygiene im Umkleidebereich. Legen Sie keine Kleidung auf die Spinde. Stellen Sie auch keine sonstigen Gegenstände auf dem Spind ab. Bewahren Sie alle ihre Gegenstände in ihrem Spind auf.

Positive Beispiel:

So sollte ein hygienischer Umkleidebereich aussehen.

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E-Mail: Info@Hygiene-Netzwerk.de
Tel.: 0800/788 788 1 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

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