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Führen Sie eine sogfältige Wareneingangskontrolle durch

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Führen Sie eine sogfältige Wareneingangskontrolle durch.

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Bei der Wareneingangskontrolle dürfen nur qualitativ einwandfreie Lebensmittel angenommen werden!

Durch Lebensmittel, deren Verpackung verunreinigt oder beschädigt ist, können schädliche Mikroorganismen oder Schädlinge in den Lebensmittelbetrieb eingetragen werden.

Prüfen Sie daher die angelieferte Ware sogfältig auf ihre einwandfreie Verpackung und Qualität!

  • Prüfen Sie die angelieferte Ware sogfältig auf ihre einwandfreie Verpackung und Qualität sowie auf äußerliche Beschädigungen.
  • Prüfen Sie die angelieferte Ware sorgfältig auf Schädlingsbefall – insbesondere bei der Anlieferung von Backwaren sowie Salat und Gemüse.
  • Prüfen Sie das Mindesthaltbarkeits- oder das Verbrauchsdatum (entspricht dies den Vorgaben – ist dies noch ausreichend).
  • Prüfen Sie die korrekte Kühlung / Temperatur der angelieferten Lebensmittel (das ist insbesondere bei Fleisch, Geflügel, Fisch und Milchprodukten wichtig).
  • Prüfen Sie das Anlieferfahrzeug auf die Einhaltung der Hygienevorschriften (saubere Ladefläche, korrekte Trennung von „reinen“ und „unreinen“ Lebensmitteln).
  • Prüfen Sie den Fahrer auf die Einhaltung der Hygienevorschriften (saubere Arbeitskleidung).
  • Wenn Sie alle Prüfungen erledigt haben, so füllen Sie sorgfältig die Dokumentation / Checkliste zur Wareneingangskontrolle aus.

Wareneingangskontrolle – wichtigste Kontrollpunkte:

Sämtliche Waren werden durch einen fachlich kompetenten Mitarbeiter auf folgende Prüfpunkte kontrolliert:

Gesamtlieferung Optischer Eindruck / Geruch
–  Richtige Ware lt. Bestellung –  Beschädigung
–  Bestellte Qualität (Produktspezifikation) –  Verschmutzung
–  Korrekte Kennzeichnung auf der Verpackung –  Schimmel
–  Lieferung vollständig –  Schädlingsbefall
–  Lieferung termingetreu –  Auffälliger Geruch
–  Mindesthaltbarkeitsdatum

ausreichend (laut QM-Anweisung)

–  Sauberkeit und Erscheinungsbild von Waren und Fahrer in Ordnung
–  Einhaltung der Temperaturvorgaben (Kühlkette)
–  Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe und Allergene sind deklariert
–  Europäisches Bio-Siegel und

Öko-Kontrollstellennummer

Bei Lieferung von Ersatzprodukten ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Küchenleitung/Einkauf zu halten.

Für die Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten (Restlaufzeiten) gelten folgende Vorgaben:

Produktgruppe MHD/ Tage Restlaufzeit bis Ablauf MHD
Tiefkühlprodukte mind. 12 Monate
– bei Convenience-Produkten mind. 3 Monate
Frischmilch / Frischsahne mind. 6 Tage
Molkereiprodukten – weiß mind. 2 Wochen
Feinkostartikel mind. 2 Wochen
Frischfleisch / Wurst
(vakuumiert)
produktspezifisch, sehr unterschiedlich, keine Vorgabe möglich
Konserven mind. 18 Monate
Trockenware mind. 12 Monate

Wareneingangskontrolle – weitere wichtige Punkte:

  • Bei allen Anlieferungen von Tiefkühlkost und kühlpflichtigen Lebensmitteln wird die Temperatur überprüft und auf dem Formular Wareneingangskontrolle dokumentiert.
  • Bei abweichenden Kerntemperaturen entscheidet der Küchenleiter über die weitere Vorgehensweise.
  • Die gemessene Kerntemperatur ist bei Abweichungen sowohl auf dem Lieferschein, als auch auf dem entsprechenden Formular der Wareneingangsprüfung bei der Beschreibung des Mangels zu dokumentieren.

Darüber hinaus wird grundsätzlich stichprobenartig eine ausführliche Wareneingangskontrolle und -dokumentation durchgeführt. Der festgelegte Stichprobenumfang kann auf dem Wareneingangsformular festgelegt werden.

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12. September 2021/von digitalstrategen
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http://www.hygiene-akademie.eu/wp-content/uploads/2016/01/HN-Logo.png 0 0 digitalstrategen http://www.hygiene-akademie.eu/wp-content/uploads/2016/01/HN-Logo.png digitalstrategen2021-09-12 19:42:072021-09-12 20:23:03Führen Sie eine sogfältige Wareneingangskontrolle durch

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Rudolf-Diesel-Str. 11, D-69115 Heidelberg
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E-Mail: Info@Hygiene-Netzwerk.de
Tel.: 0800/788 788 1 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

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Rudolf-Diesel-Str. 11, D-69115 Heidelberg
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